Wenn Vertrags- oder Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, die mindestens ein Drittel der Vertrags- und Unterzeichnerstaaten vertreten, dies verlangen, hat der Verwahrer eine Konferenz der Vertrags- und Unterzeichnerstaaten einzuberufen, um die Aufsichtsbehörde und den ersten Registerführer zu benennen und die in Abschnitt II der Anlage genannten Vorschriften auszuarbeiten beziehungsweise zu überarbeiten.
根据本公国和签
国总和不少于三分之一
国或签
国
请求,保存人应当召开
国和签
国会议,指定监管当局和首席登记员,并拟定或修
件第二节所述
条例。