Obwohl Politikerinnen und Politiker inzwischen auch gern selbst in sozialen Medien unterwegs sind, das wahlberechtigte Zielpublikum ist es nicht immer.
Und diesen zweiten Strang von Legitimation, eben nicht nur Mehrheitswahlrecht, sondern auch Rechte, die dem Menschen Kraft seines Menschseins zukommen, den finde ich interessant.
Spitzenkandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Parteien standen früher nur begrenzt mediale Kommunikationswege zur Verfügung, um ihre Botschaften an die wahlberechtigte Frau, den wahlberechtigten Mann zu bringen.
Zusammen mit 36 weiteren Frauen war sie bei der Wahl zur Nationalversammlung im Januar 1919 als Abgeordnete in die Nationalversammlung gewählt worden. Mehr als zwei Monate zuvor war erst das Frauenwahlrecht eingeführt worden.