Zweitens sollten "freie und faire" Wahlen als Teil umfassenderer Anstrengungen zur Stärkung der Regierungs- und Verwaltungsinstitutionen angesehen werden.
Nach Auffassung der Sachverständigengruppe sollten die Vereinten Nationen als die Koordinierungsinstanz für die Friedenskonsolidierungstätigkeiten der Geber angesehen werden.
Jede Straftat, auf die dieser Artikel Anwendung findet, gilt als in jeden zwischen Vertragsstaaten bestehenden Auslieferungsvertrag einbezogene, der Auslieferung unterliegende Straftat.