Jeder Vertragsstaat übermittelt der Konferenz der Vertragsstaaten Informationen über seine Programme, Pläne und Praktiken sowie über Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Anwendung dieses Übereinkommens, soweit darum von der Konferenz der Vertragsstaaten ersucht wird.
六、各缔约国均应当按照缔约国会议要求,向缔约国会议提供有关其本国为实施本公约而
、
和做法以及立法和行政措施
信息。