Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gewährleistet das Recht der Vertragsstaaten, die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln; dieses Recht muss erhalten bleiben.
《不扩散核武条约》第四条
证缔约国为
平目的开发研究、
用核能源的权
;这一权
必须予以
护。