Sie umfassten unter anderem Verwaltungsanweisungen für die Überwachung der Telefonbenutzung und den Einsatz eines Systems zur Identifizierung von Privatgesprächen.
Die Erkenntnisse der zwischenstaatlichen Überprüfung der Evaluierungen fließen in die spätere Programmkonzeption und -durchführung sowie in die programmatischen Handlungsrichtlinien ein.
Jeder Vertragsstaat stellt sicher, dass Anordnungen oder Anweisungen, durch die ein Verschwindenlassen vorgeschrieben oder genehmigt oder dazu ermutigt wird, verboten werden.