Sonstige Gründe, aus denen der Schuldner durch Zahlung an die empfangsberechtigte Person, ein zuständiges Gericht oder eine andere zuständige Stelle oder eine öffentliche Hinterlegungsstelle befreiend leisten kann, bleiben von diesem Artikel unberührt.
本条

债务人得以通过向有权获得
款者、主
的司法当局或其他当局或向公共存款

款而解除债务人义务的任何其他理由。
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