Sie selber schließt ebenso wenig - wie übrigens der DGB - keine Tarifverträge ab, sondern wirkt als koordinierendes Organ und vertritt grundsätzliche Interessen der Mitglieder.
Mit einem Streik in der damals noch mächtigen Werftindustrie wurde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter dann durchgesetzt und im Tarifvertrag festgeschrieben.