Bislang werden die "Experten" des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus für vertragliche Zwecke als Kurzzeitberater betrachtet und demzufolge auf der Grundlage von Sonderdienstverträgen eingestellt.
In dem Musterzusatzprotokoll führte die IAEO strengere Inspektionsregeln ein, bisher haben aber nur ein Drittel der Vertragsstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen dieses Protokoll ratifiziert.