Die Reformen sollen Verzögerungen bei der Rekrutierung verringern und den Leitern der Hauptabteilungen uneingeschränkte Rekrutierungsbefugnisse übertragen.
Diese Aufgaben sollten in den aus Pflichtbeiträgen finanzierten Haushalt von Friedenssicherungseinsätzen aufgenommen werden und dem Missionsleiter unterstehen.