Artikel 10 Absatz 3 präjudiziert nicht die Frage der Durchgriffshaftung ("piercing the corporate veil"), Fragen zu Sachverhalten, in denen ein staatlicher Rechtsträger vorsätzlich falsche Angaben über seine finanzielle Lage gemacht oder sein Vermögen nachträglich verringert hat, um die Befriedigung eines Anspruchs zu umgehen, oder andere damit im Zusammenhang stehende Fragen.
第10条第3款并不预断“掀开

纱”的问题,涉及国家实体故意虚
其财务状况或继而减少其资产,

清偿索赔要求的问题,或其他有关问题。




