Der Sicherheitsrat bekräftigt seine nachdrückliche Verurteilung aller Gewalthandlungen, die gezielt gegen Zivilpersonen oder andere nach dem Völkerrecht geschützte Personen verübt werden.
Ein weiterer Bereich, der Anlass zu Besorgnis gibt, ist die Gewalt, die gegen Frauen und Kinder verübt wird, die Flüchtlinge oder Binnenvertriebene sind.
Seither herrscht die Auffassung, dass Völkermord, unabhängig davon, wo er verübt wird, eine Bedrohung der Sicherheit aller darstellt und niemals toleriert werden darf.
Das Büro der Anklägerin führt außerdem rund 24 weitere Ermittlungsverfahren zu in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und im Kosovo (Bundesrepublik Jugoslawien) verübten Verbrechen durch.