Laut der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze hält die Ständige Vertretung des betreffenden Landes die bislang durchgeführten Maßnahmen für abgeschlossen.
Bei anderen das Sekretariat betreffenden Empfehlungen brauche ich die Genehmigung und Unterstützung der beschlussfassenden Organe der Vereinten Nationen.
Nach Prüfung einer Mitteilung übermittelt der Ausschuss dem betreffenden Vertragsstaat und dem Beschwerdeführer gegebenenfalls seine Vorschläge und Empfehlungen.
Eine externe Unterstützung solcher Anstrengungen muss auf der Grundlage des Verständnisses der betreffenden Länder und ihrer gesellschaftlichen Dynamik erfolgen.
Der Unterausschuss für Prävention veröffentlicht seinen Bericht zusammen mit der Stellungnahme des betreffenden Vertragsstaats, wenn der Vertragsstaat dies wünscht.
Beschlüsse über Veröffentlichungen werden ohne eine strenge Analyse des Mehrwerts des betreffenden Dokuments, des Zielpublikums oder der Kosten getroffen.
In Bezug auf Friedenssicherungseinsätze leitet sich die legislative Grundlage aus den besondere Einsätze betreffenden Beschlüssen und Resolutionen des Sicherheitsrats her.