Die Zivilbevölkerung innerhalb der Zone soll durch eine angemessene, jedoch begrenzte Zahl eritreischer Zivilmilizen und Zivilpolizisten unterstützt werden.
Im Falle von politischen Friedensmissionen oder Friedenskonsolidierungsbüros werden diese Aufgaben von der DPA wahrgenommen, die über ebenso begrenztes Personal verfügt.
Gegenmaßnahmen sind auf die vorübergehende Nichterfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen begrenzt, die der die Maßnahmen ergreifende Staat gegenüber dem verantwortlichen Staat hat.
Seit der Verabschiedung des Übereinkommens ist offenkundig, wie begrenzt sein Anwendungsbereich ist, was Einsätze der Vereinten Nationen und beigeordneten Personals anbelangt.
Der Rat ist ernsthaft besorgt über die begrenzten Fortschritte am Boden zum wirksamen Schutz von Zivilpersonen in Situationen des bewaffneten Konflikts.