Dieses Übereinkommen ist nicht so auszulegen, als enthalte es eine Verpflichtung zur Auslieferung oder Rechtshilfe, wenn der ersuchte Vertragsstaat ernstliche Gründe für die Annahme hat, dass das Auslieferungsersuchen wegen in Artikel 2 genannter Straftaten oder das Ersuchen um Rechtshilfe in Bezug auf solche Straftaten gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen, oder dass die Lage dieser Person aus einem dieser Gründe erschwert werden könnte, wenn dem Ersuchen stattgegeben würde.
如果被请求的缔约国有实质理由认为,请求为第二条所述犯罪


或请求就此种犯罪提供相互司法协助的目的,是为了基于某
的种族、宗教、国籍、族裔或政治观点而对


起诉或惩罚,或认为接受这一请求将使
的情况因任何上述理由受到损害,则本公约的任何条款均不
被解释为规定
国有
或提供相互司法协助的义务。
然
历史

所能及。





