Das war im Justizministerium in Saarbrücken, als ich gerade mein zweites Staatsexamen hatte und da ging es um die Frage, ob ich in den Justizdienst eintrete und Richter am Amtsgericht in Saarbrücken werde.
Das hört sich zunächst einmal gut an, aber werden die Abschlüsse in der Gesellschaft nach wie vor als ebenbürtig anerkannt, wenn man auf das Staatsexamen verzichtet?