" Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes."
Inmitten der Pergola, gleich oberhalb eines juwelenbedeckten Kruzifixes auf einem Stab, saß ein schlanker weißer Vogel mit schwarzem Schnabel, aufmerksamem Blick und eindrucksvollem grün-gelbem Kamm.