Das nehmen sich aber viele zum Anlass zu denken, wenn ich jetzt irgendwie die halbe Flasche Wein ins Gulasch kippe und mach das einmal warm, dass dann da kein Alkohol mehr drin sei.
Für zerkleinertes Fleisch wie Gulasch oder Hack sowie mariniertes Fleisch gilt dies aber nicht, weil sie als Zutat des Endproduktes oder verarbeitete Erzeugnisse gelten.