Jeder Vertragsstaat kann die Gegenstände, die er in einer Erklärung nach Artikel 21 bezeichnet, vom Anwendungsbereich dieses Übereinkommens ausschließen.
Die erste Kurzdarstellung jedes Monats soll eine vollständige, aktualisierte Liste der Gegenstände enthalten, mit denen der Sicherheitsrat befasst ist.
Gegenstand: Durchführung des Arbeitsprogramms der Kommission, Management der Projekte zur technischen Zusammenarbeit, Personalmanagement, Beschaffungswesen, Sicherheit