Ende Juni waren 31 Prozent der während des Berichtszeitraums abgegebenen besonders bedeutsamen Empfehlungen umgesetzt, während bei 19 Prozent die Umsetzung begonnen hatte und noch im Gang war.
Der Präsident entscheidet bei Anträgen zur Geschäftsordnung und hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung volle Verfügungsgewalt über den Gang der Beratungen und zur Wahrung der Ordnung.