Der Direktor und das Personal der Fortbildungsakademie sind Bedienstete der Vereinten Nationen im Sinne des Artikels 105 der Charta der Vereinten Nationen.
Die Fortbildungsakademie kann unter der Aufsicht des Direktors Verträge mit Organisationen, Institutionen oder Unternehmen zum Zweck der Durchführung ihrer Programme eingehen.
Jeder der größeren Einsätze wie beispielsweise in Sierra Leone, in Ost-Timor und im Kosovo würde einen eigenen integrierten Missionsarbeitsstab rechtfertigen, der von einem Direktor geleitet wird.
Assoziierte Mitarbeiter werden nach Maßgabe ihrer Qualifikationen und im Einklang mit den durch den Direktor festgelegten und vom Rat gebilligten Kriterien und Verfahren für einen festen Zeitraum bestimmt.
Das Personal der Fortbildungsakademie wird im Namen des Generalsekretärs vom Direktor durch ein von ihm unterzeichnetes Ernennungsschreiben ernannt, wobei diese Ernennung auf das Dienstverhältnis bei der Akademie beschränkt ist.