22. beschließt, den Punkt "Maßnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus" in die vorläufige Tagesordnung ihrer achtundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
24. beschließt, den Punkt "Maßnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus" in die vorläufige Tagesordnung ihrer sechzigsten Tagung aufzunehmen.
21. beschließt, den Punkt "Maßnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus" in die vorläufige Tagesordnung ihrer siebenundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Die Abrüstung, namentlich die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen, ist nach wie vor eine der größten Prioritäten der internationalen Gemeinschaft.
Dies erfordert die Konsolidierung, die Sicherung und nach Möglichkeit die Beseitigung von gefährlichen Materialien sowie die Anwendung wirksamer Exportkontrollen.
Die Unterzeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls zu dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau erwägen.
Die Konsolidierung, Sicherung und wenn möglich Beseitigung potenziell gefährlicher Materialen sowie die Durchführung wirksamer Exportkontrollen müssen dabei hohe Priorität erhalten.
Ein solcher Unterricht kann in wirksamer Weise zur Verhütung und Beseitigung von Rassismus, ethnischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz beitragen.
50. beschließt, mit dieser wichtigen Angelegenheit auf ihrer einundsechzigsten Tagung unter dem Punkt "Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung" befasst zu bleiben.
Der folgende Punkt wird auch künftig zweijährlich auf geraden Tagungen behandelt: "Beseitigung von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen als Mittel politischer und wirtschaftlicher Druckausübung".
Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.
Der langfristige Mechanismus zur Vorbeugung und Beseitigung von Zahlungsverzügen seitens kleiner und mittlerer Unternehmen soll vervollständigt werden.