Die Generalversammlung tritt alljährlich am Dienstag der dritten Woche im September, gerechnet von der ersten Woche des Monats an, die mindestens einen Arbeitstag enthält, zu einer ordentlichen Tagung zusammen.
Falls die Sachverständigen binnen vier Arbeitstagen keine zusätzlichen Informationen anfordern, ist das Verfahren nach den Ziffern 5, 6 und 7 anzuwenden.
Aber insgesamt denke ich, dass die Vorteile von Remote-Arbeit – wie Zeitersparnis und Flexibilität – die Nachteile überwiegen, solange man die Disziplin hat, den Arbeitstag gut zu strukturieren.
Wichtig am ersten Arbeitstag, schreibt euch eine To-Do-Liste und schreibt die nicht zu voll und beginnt also mit langsam weniger Arbeiten die ersten Tage.