Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Straftaten als auslieferungsfähige Straftaten in jeden künftig zwischen ihnen zu schließenden Auslieferungsvertrag aufzunehmen.
In Tabelle 15.10 wird in der Rubrik "Zielerreichungsindikatoren" die Formulierung "(Abschluss von Übereinkünften und Vereinbarungen)" in Buchstabe c) gestrichen.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Straftaten als der Auslieferung unterliegende Straftaten in jeden künftig zwischen ihnen zu schließenden Auslieferungsvertrag aufzunehmen.
18 Die Vertragsstaaten sind bestrebt, zwei- und mehrseitige Übereinkünfte zu schließen, um die Auslieferung zu ermöglichen oder ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Er begrüßt die bisherige Entwicklung der Verhandlungen und fordert die Parteien nachdrücklich auf, rasche Fortschritte beim Abschluss eines Friedensabkommens für Darfur zu erzielen.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Generalsekretär der Weltorganisation für Tourismus können die Zusatzvereinbarungen zur Durchführung dieses Abkommens schließen, die wünschenswert erscheinen.
Bei der Erarbeitung eines weltweiten Vertrags mit dem Ziel, die Verwendung bestimmter beständiger organischer Schadstoffe einzuschränken und schließlich ganz einzustellen, wurden ebenfalls Fortschritte erzielt.
Diese Übereinkünfte werden unter uneingeschränkter Beachtung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit der Staaten geschlossen und angewendet und streng nach den Bestimmungen dieser Übereinkünfte ausgeführt.
Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze erörtert zurzeit mit dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) den Abschluss einer globalen Vereinbarung über die Verwendung von VN-Freiwilligen in Friedenssicherungseinsätzen.
Das AIAD war auch besorgt darüber, dass einige der Außenstellen immer noch keine Gaststaatabkommen geschlossen hatten und bei ihrer Befreiung von indirekten Steuern auf Probleme stießen.
Die Vertragsstaaten prüfen gegebenenfalls die Möglichkeit des Abschlusses zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte, die den Zwecken dieses Artikels dienen, ihn praktisch wirksam machen oder seine Bestimmungen verstärken.
Insbesondere beriet er die Regierung bei der Ausarbeitung der notwendigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und führte Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zur Festlegung der gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien.
Nach Auffassung des AIAD war die Organisation durch das Fehlen eines förmlichen Vertrags einem erheblichen Risiko möglicher Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit den sich daraus ergebenden finanziellen Folgen ausgesetzt.
Die Mission versäumte es außerdem, vor Abschluss des Vertrags über den Ausschuss für Aufträge die vorherige Genehmigung des Beigeordneten Generalsekretärs für zentrale Unterstützungsdienste als des befugten Bediensteten einzuholen.