Unter gebührender Berücksichtigung gutgläubig erworbener Rechte Dritter trifft jeder Vertragsstaat in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen seines innerstaatlichen Rechts Maßnahmen zum Umgang mit den Folgen von Korruption.
各缔约国均应当在适当顾及第三人善意取得权利
情况下,根据
国法律
原则采取措施,消除腐败
为
后果。