Wir erkennen an, dass private internationale Kapitalströme, insbesondere ausländische Direktinvestitionen, eine unabdingbare Ergänzung nationaler und internationaler Entwicklungsanstrengungen sind.
Bilaterale Investitionsabkommen können private Ströme dadurch fördern, dass sie auf rechtlichem Gebiet für Investoren größere Stabilität und Berechenbarkeit herstellen.
Private internationale Kapitalströme, insbesondere ausländische Direktinvestitionen, sind neben internationaler finanzieller Stabilität eine unabdingbare Ergänzung der nationalen und internationalen Entwicklungsanstrengungen.
Wir unterstreichen die Notwendigkeit, auf Dauer einen ausreichenden und stabilen Zufluss privater Finanzmittel in die Entwicklungs- und Übergangsländer sicherzustellen.