Die anderen drei Ausschüsse sind zuständig für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, für Entwicklungshilfemaßnahmen sowie für humanitäre Angelegenheiten.
Die Generalversammlung ist das oberste zwischenstaatliche Organ für die Politikformulierung in wirtschaftlichen, sozialen und damit zusammenhängenden Fragen.
Die Verwirklichung der politisch-bürgerlichen Freiheitsrechte hängt von der Gewährung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ab – und umgekehrt.
Fairtrade-Standards umfassen soziale, ökologische und ökonomische Kriterien, um eine nachhaltige Entwicklung der Produzentenorganisation in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu gewährleisten.