Bis zu seinem Inkrafttreten sollte ein Moratorium für Kernwaffenversuchsexplosionen beziehungsweise für nukleare Explosionen aller Art eingehalten werden.
Besonders besorgniserregend ist die Vorstellung, dass organisierte kriminelle Gruppen Terroristen zu nuklearen, radiologischen, chemischen oder biologischen Waffen verhelfen.
Massenvernichtungswaffen, insbesondere Kernwaffen, sowie die laufenden Tests von Trägersystemen für solche Waffen sind nach wie vor von vordringlichem Belang.
Kurzfristige Maßnahmen zur Verteidigung gegen den möglichen Einsatz nuklearer, radiologischer, chemischer und biologischer Waffen durch Terroristen sind dringend erforderlich.
12. beschließt, den Punkt "Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in der NahostRegion" in die vorläufige Tagesordnung ihrer achtundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Nur drei der fünf Kernwaffenstaaten (nach der Begriffsbestimmung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen19) haben den Vertrag ratifiziert.
12. beschließt, den Punkt "Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in der Nahostregion" in die vorläufige Tagesordnung ihrer neunundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.