Dieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Ein umfassendes internationales Übereinkommen über Geldwäsche, das diese Fragen angeht, muss ausgehandelt und von der Generalversammlung gebilligt werden.
Die anderen Vertragsstaaten sind durch dieses Übereinkommen und alle früher von ihnen ratifizierten, angenommenen oder genehmigten Änderungen gebunden.
Bei Nichteinhaltung der mit der Genehmigung verbundenen Bedingungen ergreift der Ursprungsstaat die geeigneten Maßnahmen, darunter erforderlichenfalls der Entzug der Genehmigung.
Nach Auffassung des Amtes für interne Aufsichtsdienste reichen die von der Kommission gebilligten Ressourcen nicht aus, um vollständige Prüfungen durchzuführen.
Das von einem Staat festgelegte Erfordernis der Genehmigung ist auf alle bereits bestehenden Tätigkeiten anzuwenden, die in den Anwendungsbereich dieser Artikel fallen.
Das IMIS war außerdem so angelegt, dass es weder eine effiziente Dateneingabe noch effiziente Genehmigungsverfahren für Transaktionen mit internen Belegen zuließ.
Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.