Vertragsstaaten, welche die Auslieferung nicht vom Bestehen eines Vertrags abhängig machen, erkennen unter sich die Straftaten, auf die dieser Artikel Anwendung findet, als der Auslieferung unterliegende Straftaten an.
不以订有为引渡
件的缔
国应承认本
所适用的犯罪为它们之间可相互引渡的犯罪。