Praktische Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz sind von entscheidender Bedeutung.
Besondere Aufmerksamkeit sollte behinderten Frauen und Kindern und Menschen mit Entwicklungs-, geistigen und psychiatrischen Behinderungen gewidmet werden.
Von Konflikten und Vertreibung betroffene Kinder in Albanien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei erhielten psychosoziale Unterstützung.
Ein solcher Unterricht kann in wirksamer Weise zur Verhütung und Beseitigung von Rassismus, ethnischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz beitragen.
Wir wissen aus schmerzlicher Erfahrung, dass der Terrorismus kein neues Phänomen ist; er hat tiefe politische, wirtschaftliche, soziale und psychologische Wurzeln.
Wir werden die körperliche, psychologische, spirituelle, soziale, emotionale, kognitive und kulturelle Entwicklung der Kinder als Angelegenheit nationalen und weltweiten Vorrangs fördern.
Der Ausschuss möchte auch den Zusammenhang zwischen Artikel 29 Absatz 1 und dem Kampf gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz hervorheben.
Als Folge davon kam es zu einer Schwächung der öffentlichen Unterstützung für den Asylprozess, und Flüchtlinge waren unfairen Verdächtigungen, Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt.
Diese Hilfe und Unterstützung umfasst medizinische Versorgung, rechtliche Dienste, Unterstützung bei der Verarbeitung der psychischen und sozialen Folgen des Erlebten sowie nach Bedarf materielle Soforthilfe.
Auch die Rechte von Migranten, Minderheiten und autochthonen Bevölkerungsgruppen sind oft Verletzungen ausgesetzt, während Würde, Frieden und Sicherheit vieler Menschen auch weiterhin durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bedroht werden.