Außer mit Zustimmung des Vertragsstaats, von dem eine Person nach den Absätzen 10 und 11 überstellt werden soll, darf diese Person, gleichviel, welche Staatsangehörigkeit sie hat, im Hoheitsgebiet des Staates, dem sie überstellt wird, nicht wegen Handlungen, Unterlassungen oder Verurteilungen aus der Zeit vor ihrer Ausreise aus dem Hoheitsgebiet des Staates, von dem sie überstellt wurde, verfolgt, in Haft gehalten, bestraft oder einer sonstigen Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit unterworfen werden.
二、除非依照本条第
款和第
一款的规定移送某人的缔约
同意,否则,不论该人
籍为何,均不得因
在离开移送
前的作为、不作为或者定罪而在被移送前往的
家
使
受到起诉、羁押、处罚或者对
人身自由进行任何
他限制。