Bei 196 Grad unter null lagern hier, verpackt in winzige Röhrchen, tausende befruchtete Eizellen, eingefroren und damit gestoppt im Prozess ihrer Entwicklung.
Aber die Embryonen entwickeln sich häufig nicht weiter, mehrfach scheitert die Einnistung der befruchteten Eizellen in die Gebärmutter oder die Schwangerschaft endet nach wenigen Wochen.
Ist das noch nicht der Fall, handelt es sich also nur um die befruchtete Eizelle, spricht man vom Vorkernstadium und das ist vom Embryonenschutzgesetz nicht erfasst.
Der Rest wird auf Wunsch der Eltern häufig kryokonserviert – also eingefroren für weitere Befruchtungsversuche. Wenn es dazu nicht mehr kommt, stellt sich die Frage: Was geschieht mit diesen befruchteten Eizellen?