Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根
本条第1款转移财
有权不影响转让人根
管辖该财
权的现
法
,就转移的该财
而对债务人或让出财
权者所承担的任何义务。
, 不仅获得
有权
取得



