" Ein dauernder Anlass für ein besonderes deutsches Notstandsrecht liegt in der Notwendigkeit, die Vorbehaltsrechte der früheren Besatzungsmächte nach Artikel 5, Absatz 2 des Deutschlandvertrags abzulösen und so die Souveränität der Bundesrepublik auch für den Fall des Notstands herzustellen" .
“德国制定特别紧急状态法的一个永在于需要
据《德国
》
5
2 款取代前占领国的保留权,从而确立联邦共和国的主权,即使在一件紧急状况”。