Die Regierungen sind nach Artikel 17 Buchstabe a des Übereinkommens verpflichtet, alle angemessenen Schritte zu ergreifen, um "die Massenmedien zu ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind"8.
按照公约第17条(a)项,各国政府有义务采取适当“
励大
传播
播在社会和文化方面有益于儿童的信息和资料”。