Die Regierungen sind nach Artikel 17 Buchstabe a des Übereinkommens verpflichtet, alle angemessenen Schritte zu ergreifen, um "die Massenmedien zu ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind"8.
按照公约第17条(a)项,各国政府有义务采取适当步骤“鼓励大众传散
在社会和文化方面有益于儿童的信息和资料”。