Zusatzgegenstände können, sofern nicht die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder etwas anderes beschließt, erst dann beraten werden, wenn nach ihrer Aufnahme in die Tagesordnung sieben Tage verstrichen sind und nachdem ein Ausschuss über die betreffende Frage Bericht erstattet hat.
任何增列项目必须在其列入议程已满七天,并有一个委员就有关问题提出报告后,才可予以审议,除
以出席并参加表决
成员国三
之二多数另作决
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