Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根据本条第1款

产占有权不影响
让人根据管辖该
产权的现行法
,就
的该
产而对债务人或让出
产权者所承担的任何义务。
形式的歧视,并在涉及婚姻和家庭关系、一
除了歧视性条款。



