Die Bestimmungen aller Auslieferungsverträge und sonstigen Übereinkünfte über Auslieferung zwischen den Vertragsstaaten gelten hinsichtlich der in Artikel 2 genannten Straftaten als im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten geändert, soweit sie mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind.
五、 缔约国间关于第二条所述犯罪所有引渡条约和安排
规定,凡是与本公约
符
,应视为已在缔约国间作了修改。