Darf ein Vertragsstaat nach seinem innerstaatlichen Recht eigene Staatsangehörige nur unter dem Vorbehalt ausliefern oder überstellen, dass der Betreffende an diesen Staat zurücküberstellt wird, um dort die Strafe zu verbüßen, die als Ergebnis des Gerichts- oder anderen Verfahrens verhängt wird, dessentwegen um seine Auslieferung oder Überstellung ersucht wurde, und sind dieser Staat und der um Auslieferung ersuchende Staat mit dieser Vorgehensweise und etwaigen anderen Bedingungen, die sie für zweckmäßig erachten, einverstanden, so gilt die in Absatz 10 genannte Verpflichtung mit dieser bedingten Auslieferung oder Überstellung als erfüllt.
如果缔国本国法律规定,允许引渡或移交其国民须以
被送还本国,就引渡或移交请求所涉审判、诉讼中作出的判决服刑为条件,且
缔
国和寻求引渡
的缔
国也同意这一选择以及可能认为适宜的其他条件,则
有条件引渡或移交即足以解除
缔
国根据本条第10款所承担的义务。