Jeder Vertragsstaat gestattet den in den Artikeln 2 und 3 bezeichneten Mechanismen, in Übereinstimmung mit diesem Protokoll alle seiner Hoheitsgewalt und Kontrolle unterstehenden Orte zu besuchen, an denen Personen auf Grund einer Entscheidung einer Behörde oder auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann (im Folgenden als "Orte der Freiheitsentziehung" bezeichnet).
每一缔约国应允第2条和第3条所指机
按照本议定书
规定,对其管辖和
任何确实
可能有人因公共权力机构
命令
唆使而被剥夺自由,
在其同意
被剥夺自由
地点(以
称拘留地点)进行查访。