Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根据本条第1款移财产占有权不影
人根据管辖该财产权
现行法律,就
移
该财产而对债务人或
出财产权者所承
何义务。