Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、
物根据本条第二款第三项出售的,

应为有权提取
物的
的利益代为保管出售
物的价款,但
从中扣除


担的任何费用和应付给

的与
输

物有关的其他任何款项。
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